Zur Erzeugung einer Chipkarte können über Chipcard alle relevanten Daten (Name, Erstellungsdatum und Ablaufdatum) eingegeben und die Funktionen der Karte dem Nutzerstatus entsprechend aktiviert werden (z.B.Anbindung an ein Schließsystem oder Aktivierung als Bibliotheks-Ausweis).
Chipcard dient als Schnittstelle zur Sammlung, Bereitstellung und Aktualisierung von Daten: Die beteiligten Parteien können hier sowohl den Kartennutzer betreffende Daten speichern als auch von anderen Parteien gespeicherte Daten einsehen und verwerten.
Benachrichtigungen über Datenänderungen und -ergänzungen in einem der Informationssystem können über Chipcard an die anderen Informationssysteme übermittelt werden. Dafür bietet Chipcard zwei Übermittlungswege an: Einerseits kann eine automatisierte Datenübermittlungsfunktion eingerichtet werden, durch welche die Datenänderungen automatisch in die anderen Informationssysteme übermittelt werden. Andererseits kann die Benachrichtigung über automatisch generierte E-Mails erfolgen. Die Änderungen selbst werden dann vom verantwortlichen Mitarbeiter manuell durchgeführt.
Die Sperrung der Chipkarte - etwa bei Verlust der Karte - kann über Chipcard auf zwei Wegen vorgenommen werden: zum einen vom Kartennutzer selbst über eine entsprechende Sperrmanagement-Funktion, zum anderen manuell durch einen Chipcard-Fachadministrator.
Eine detaillierte Suchfunktion ermöglicht es, Nutzerkarten nach unterschiedlichen Kriterien - etwa nach dem Namen, dem Geburtsdatum oder nach der Nutzernummer - zusammenzustellen und für Recherche, Berichtswesen oder Statistik zu exportieren.
Die einfache und anwenderfreundliche Online-Administration von Chipcard bietet dem berechtigten Sachbearbeiter vielfältige Konfigurationsmöglichkeiten. Er kann beispielsweise neue Kartenausgabestellen hinzufügen, neue Nutzertypen hinzufügen oder die Angaben zur Organisationsstruktur der Bibliothek bzw. der Universität bearbeiten.